Arbeitsrecht

Die Fehler, die Arbeitgeber beim Ausspruch und der Vorbereitung einer Kündigung und Arbeitnehmer nach Zugang einer Kündigung machen können, sind vielfältig:

Gegen eine Kündigung muss ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang gerichtlich vorgehen; andernfalls ist die Kündigung unanfechtbar, also wirksam! Unabhängig davon, ob die Kündigung inhaltlich rechtmäßig war oder nicht! 

Im Arbeitsrecht muss oft schnell reagiert werden. Wir gewährleisten daher die jederzeitige Erreichbarkeit eines persönlichen Ansprechpartners, der Ihnen zur Seite steht und Ihre Interessen konsequent vertritt.

Ganz bewusst bearbeiten wir sowohl Mandate aus dem Arbeitgeberbereich als auch aus dem Arbeitnehmerbereich. Denn nur auf diesem Wege kennen wir die unterschiedliche Sichtweise und die typische Interessenlage beider Seiten. So erreichen wir für unsere Mandanten vor allem im außergerichtlichen Verhandlungswege schnell und kostenschonend das angestrebte Ergebnis.

Für Arbeitnehmer gehen wir zielstrebig und effektiv gegen verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen oder Abmahnungen vor. Im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten und im Rahmen des Abschlusses und der Abwicklung von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen kümmern wir uns darum, dass alle wesentlichen Punkte geregelt und umgesetzt werden und dass ein arbeitsrechtlicher Vergleich keine Fallstricke enthält, ebenso, dass eine angemessene Abfindung erzielt wird.

Für Arbeitgeber sind wir Ratgeber und Vertreter, wenn es um Gestaltung und Änderung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen geht. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber auch bei bestehenden Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder mit der Arbeitnehmervertretung. Vom Arbeitsvertragsschluss (Entwurf oder Prüfung von Arbeitsverträgen) über die Beratung zur wirksamen Ausübung der Leitungs-, Weisungs- und Gestaltungsrechte des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Vorbereitung und zum  Ausspruch einer wirksamen Arbeitgeberkündigung stehen wir Ihnen stets zur Verfügung. Insbesondere im Vorfeld einer Kündigung (ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung) gilt es rechtzeitig die richtigen Schritte (wie etwa Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, betriebliches Eingliederungsmanagement, Abmahnung, Anhörung des Arbeitnehmers) einzuhalten, damit eine Kündigung am Ende der kritischen Prüfung durch das zuständige Arbeitsgericht standhält. Hier hilft im Vorfeld nur eine umfassende Risikoanalyse und Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Alternativ zu einer Kündigung helfen wir Ihnen gerne auch im Bereich der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen weiter.

Unter anderem kümmern wir uns um folgende Fragen des Arbeitsrechts:

  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • befristeter Arbeitsvertrag, Befristung, Kettenarbeitsvertrag
  • Teilzeitarbeit, Leiharbeit, Zeitarbeit
  • Probezeit, Minijob
  • Kündigung, ordentliche fristlose, außerordentliche
  • Kündigung verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte
  • Abmahnun
  • Sozialauswahl
  • Aufhebungsvertrag, , gerichtlicher- und außergerichtlicher Vergleich
  • Arbeitszeit, Nachtschicht
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Lohn, Zulagen
  • Krankheit, Lohnfortzahlung, Krankengeld
  • Agentur für Arbeit, ALG II, Insolvenzausfallgeld, Betriebsrente
  • Lohnsteuer, Sozialabgaben, Rentenbeitrag
  • Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag
  • Diskriminierung, Mobbing, Fürsorgepflicht
  • Arbeitsunfall, Wegeunfall
  • Insolvenzgeld und Insolvenzausfallgeld
  • Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung
  • Sozialversicherung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Nachtschichtzuschlag, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag, Manteltarifvertrag
  • Sonderkündigungsschutz
  • Schwerbehinderung
  • Sperrzeit
  • Krankenschein
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitszeugnis, Zeugnissprache
  • Abfindung, Kündigungsschutz
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Insolvenz des Arbeitgebers

Ihr Ansprechpartner: Patrick Falkenhahn,

Telefon: 0231 /97 06 46 – 05,

Telefax: 0231 / 97 06 46 – 07,

info@falkenhahn-kollegen.de,

Patrick Falkenhahn

 

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