Schuldenvergleich

Durch einen Schuldenvergleich kann oft ein Insolvenzverfahren vermieden werden. Je früher Sie sich für die Inanspruchnahme von fachkundiger Hilfe entscheiden, umso größer sind Ihre Erfolgsaussichten für eine diskrete Entschuldung.

Bei einer beispielhaften Gesamtverschuldung von 40.000,00 € müssten Sie mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Zeitraum: 01.01.2012 bis 31.12.2012) zunächst in einem Jahr Zinsen in Höhe von 2.048,00 € an Ihre Gläubiger zahlen, bevor Sie anfangen Ihre Schulden (40.000,00 €) zu tilgen. Hinzukommt, dass Sie bei Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Anwalt oder einem Inkassounternehmen in der Regel eine sogenannte Vergleichsgebühr zu zahlen haben, wodurch sich erst mal Ihre Schulden erhöhen.

Im Ergebnis zahlen Schuldner mit geringem pfändbarem Einkommen daher oft nur die laufenden Zinsen, ohne dass sich die eigentliche Hauptforderung verringert.

Bei einem Schuldenvergleich verhandeln wir mit Ihren Gläubigern mit dem Ziel, einen Vergleich nach § 779 BGB zu schließen, bei dem Sie nur einen möglichst geringen Betrag zahlen müssen. Bei so einem Vergleich zahlen Sie – in der Regel unter Vereinbarung eines Zinsstopps – nur einen Teilbetrag von beispielsweise 10 %, 30 % oder 50 %.

Voraussetzung für einen Schuldenvergleich ist immer, dass Sie Ihren Gläubigern etwas anbieten können. Dies können entweder monatliche Raten sein oder eine Einmalzahlung. Bei einer Einmalzahlung benötigen Sie in der Regel „Sponsoren“, die Ihnen Geld für eine Zahlung an die Gläubiger bereitstellen. Dafür können erfahrungsgemäß bei Einmalzahlungen deutlich bessere Quoten von oft 5 % bis 30 % vereinbart werden.

Mit Abschluss eines Schuldenvergleichs vermeiden Sie ein Insolvenzverfahren, da Sie nur noch bezahlbare Raten oder eine geringe Einmalzahlung leisten müssen. Der Schuldenvergleich ist darüber hinaus auch diskret und ermöglicht Ihnen schnell wieder eine Entfernung von negativen Einträgen bei der Schufa.

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