Miet- und Wohneigentumsrecht

Ein sehr großer Teil der Bevölkerung ist Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer. Die meisten kommen daher irgendwann mit dem überaus praxisrelevanten Rechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts in Kontakt. Da hier teils widersprüchliche Interessen geregelt werden, besteht teilweise ein hohes Konfliktpotential. Aufgrund der sich oft im Miet- und Wohnungseigentumsrecht entwickelnden emotionalen Belastung sollten sich Beteiligte möglichst früh um fachkundliche Informationen und eingehende Beratung bemühen.

Mietrecht

Egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind: Der Wohnraummietvertrag ist das entscheidende Schriftstück. Da viele ältere Wohnraummietverträge aber inzwischen durch Rechtsprechung in Teilen unwirksam sind, ergeben sich oft während der Laufzeit des Vertrages oder am Ende Probleme, für die Sie anwaltliche Beratung benötigen. Beispielsweise Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Mietkautionen, Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen haben für die Beteiligten hohe (auch emotionale) Bedeutung und gleichzeitig eine großes Konfliktpotential.

Ebenso wie das Wohnraummietrecht im privaten Bereich eine hohe Bedeutung hat, ist das Gewerberaummietrecht für die Vertragsparteien vielfach existenziell. Da gewerbliche Mietverträge sind weniger gesetzlichen Zwängen unterworfen sind als Wohnraummietverträge ist es grundsätzlich für Beide Parteien ratsam, sich bereits vor Abschluss des gewerblichen Vertrages anwaltlich beraten zu lassen, um zukünftig Konflikten und finanziellen Verlusten vorzubeugen.

Wohnungseigentumsrecht

Das „WEG-Recht“ ist eine besondere Materie für Personen mit Wohnungseigentum. Die Probleme, die Wohnungseigentümeruntereinander, Wohnungseigentümer mit der Hausverwaltung oder Dritten haben, sind vielfältig.

Die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer können im Einzelfall zu Spannungen führen oder in Rechtsstreitigkeiten münden. Streitigkeiten die den Traum der eigenen vier Wände in einen Jahre lang andauernden Alptraum verwandeln können. Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Befugnisse der Hausverwaltung, der Miteigentümer und der Eigentümerversammlung hilft daher die richtigen Schritte einzuleiten um eine Eskalation von Problemen zu vermeiden oder zu beenden. Wir beraten und vertreten deshalb nicht nur Miteigentümer sondern auch Hausverwaltungen.

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