Bei der Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie fühlen sich Schuldner oft „hilflos in den Fängen des Gläubigers“. Trotz dieser emotionalen Belastung sollten sich Schuldner möglichst früh um fachkundliche Informationen und eingehende Beratung bemühen.
Zwangsversteigerungen können grundsätzlich vermieden werden. Selbst nach Kündigung des Darlehens und beantragter Zwangsversteigerung gibt es verschiedene Strategien, um Zwangsversteigerungen zu verhindern.
Abhängig vom Einzelfall kann eine Vergleichsverhandlung, eine Umschuldung oder die Ruhendstellung des Verfahrens sinnvoll sein. Da zwischen Beantragung der Zwangsversteigerung und dem Versteigerungstermin Jahre liegen können, kann sich in dieser Zeit Ihre wirtschaftliche Situation wieder verbessert haben. Manchmal liegen auch Gründe vor, die eine Zwangsversteigerung auf Zeit oder auf Dauer verhindern.
Bei einer Zwangsversteigerung geht es in der Regel um äußerst schwierige rechtliche Probleme, die auch andere Rechtsgebiete berühren und oftmals nur schwer verständlich sind. Ein Beteiligter eines Zwangsversteigerungsverfahrens sollte sich daher juristische Unterstützung von spezialisierten Anwälten einholen.
Abhängig vom Einzelfall ist eine individuelle Lösung zu finden. Für die Einstellung der Zwangsvollstreckung stehen mehrere praktizierte Lösungswege zur Verfügung:
Umfinanzierung durch Banken
Bei frühzeitigem Handeln kann oft eine Lösung mit einer Bank gefunden werden. Eine Umfinanzierung ist sowohl für die Bank als auch den Schuldner der unkomplizierteste und günstigstes Weg, um eine Zwangsvollstreckung einzustellen. Die Verhandlung mit der Bank für eine Umfinanzierung ist jedoch sorgfältig vorzubereiten.
Einstellung der Zwangsvollstreckung mit Hilfe von privaten Geldgebern
Ist eine Umfinanzierung nicht möglich, kann in bestimmten Situationen unter Beteiligung privater Geldgeber – unabhängig vom Schufa-Score – benötigtes Kapital für die Einstellung der Zwangsvollstreckung zur Verfügung gestellt werden.
Freihändigen Verkauf mit gleichzeitiger Einräumung eines Mietrechts und einer Rückkauf-Option
Ein von uns vermittelter Käufer schließt mit Ihnen einen notariellen Kaufvertrag. Mit dem Kaufpreis werden die dinglichen Gläubiger befriedigt und die Zwangsversteigerung beendet. Außerdem schließt der Käufer mit Ihnen einen Mietvertrag ab, der Ihnen die weitere Nutzung ermöglicht. Im notariellen Kaufvertrag wird Ihnen ein im Grundbuch gesichertes Rückkaufsrecht eingeräumt. Hierdurch erhalten Sie Sie die Möglichkeit unverändert wohnen bleiben zu können und nach Verbesserung Ihrer Bonität Ihr Haus / Ihre Eigentumswohnung zurückkaufen zu können.