Forderungsmanagement

Das Überschreiten von Zahlungsfristen ist für die Liquidität eines Unternehmens extrem belastend und kann unter Umständen zum totalen Forderungsverlust führen. Dies belastet das Betriebsergebnis durch den Verlust der Hauptforderung, durch Zinsverluste und durch die Kosten für die Betreibungsbemühungen des Gläubigers. Häufen sich derartige Forderungsausfälle, kann das betroffene Unternehmen selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten und seine notwendige Liquidität nicht mehr sicherstellen.

Daher ist ein professionelles Forderungsmanagement für jedes Unternehmen von hoher Bedeutung und beeinflusst dessen Erfolg erheblich. Egal ob Handwerksbetrieb, Dienstleistungsunternehmen oder Handelsunternehmen: Forderungsausfälle können durch bestimmte Maßnahmen verhindert werden. Durch professionelles Forderungsmanagement wird einerseits der Forderungsverlust für den Gläubiger so gering wie möglich gehalten und andererseits die Geschäftsbeziehung des Gläubigers zum Schuldner geschont. So wird die Liquidität des Unternehmens gesichert und es erfolgt eine Konzentration auf die Kernkompetenzen im eigenen Unternehmen.

Professionelles Forderungsmanagement durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei

Professionelles Forderungsmanagement erfordert Kernkompetenzen mit spezialisiertem Know-how, das in Unternehmen aus Kostengründen so umfassend nicht vorgehalten werden kann. Die Kosten des internen Forderungsmanagements werden vom Schuldner grundsätzlich nicht erstattet, selbst wenn es gelingt, die Hauptforderung vollständig zu realisieren.

Vertrauenswürdige Inkassounternehmen liefern unzweifelhaft gute Arbeit. Sobald jedoch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich ist oder der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, sind die Möglichkeiten eines Inkassounternehmens erschöpft. Daher ist dann für das gerichtliche Verfahren die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig. Jedoch sind die Kosten für die außergerichtliche Forderungseintreibung durch das Inkassounternehmen vom Schuldner nicht vollständig als Verzugsschaden zu tragen. Denn bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens mit dem Forderungsmanagement sind vom Schuldner grundsätzlich nur Kosten in der Höhe zu erstatten, wie diese auch bei sofortiger Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wären.

Es ist daher empfehlenswert, das Forderungsmanagement im Wege des Outsourcings auf hierauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien zu übertragen. Durch anwaltliches Know-how können frühzeitig die rechtliche Durchsetzbarkeit und etwaigen Risiken geprüft werden. Daher hat erfahrungsgemäß ein Schreiben eines Rechtsanwalts eine größere Wirkung als ein Mahnschreiben eines Gläubigers oder eines Inkassounternehmens. Außerdem liegen unabhängig vom Streitwert sämtliche Belange des Forderungsmanagements in einer Hand. Damit ist der Forderungseinzug wesentlich effektiver.

Da ein Rechtsanwalt sich nicht prozentual an den Forderungen beteiligt, erhalten Sie 100 % der vom Schuldner beglichenen Hauptforderung. Außerdem sind grundsätzlich die Kosten der  Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Forderungsmanagement vom Schuldner als Verzugsschaden zu tragen.

Unser Forderungsmanagement ist speziell auf die Bedürfnisse von mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern angepasst, welche über keine eigene Mahnabteilung verfügen bzw. diese aus Kostengründen auslagern möchten.

Wir befassen uns anwaltlich versiert und intensiv mit den Rechtsfragen rund um das Forderungsmanagement und setzen hierfür moderne technische Ausstattung ein, die eine zügige, einfache und effektive Abwicklung gewährleistet. Dabei stimmen wir mit Ihnen individuell ab, wie energisch die Schuldner angemahnt werden sollen, und können die Forderungseintreibung Ihren Wünschen anpassen.

Unsere Leistungen im Überblick

Außergerichtliche Forderungsbetreibung

  • Auftragsbestätigung
  • Adressermittlung des Schuldners
  • Gewerbeamts- oder Handelsregisteranfrage bei gewerblichen Schuldnern
  • Anwaltliches Mahnschreiben
  • Telefoninkasso
  • Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen

Gerichtliche Forderungsbetreibung

  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Einzug titulierter Forderungen und Langzeitüberwachung
  • Wiederholte Gerichtsvollzieheraufträge
  • Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
  • Verhaftungsauftrag
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
  • Überwachung der Ratenzahlungsvereinbarung
  • Reportings/Auswertung
  • Regelmäßige Sachstandsberichte sorgen für Erfolgskontrolle

Konditionen

Grundsätzlich können alle angefallenen Gebühren gegen den Schuldner geltend gemacht werden, sobald er sich im Zahlungsverzug befindet. Im Erfolgsfall kommen daher keine Kosten auf Sie zu und so erhalten Sie 100 % Ihrer Forderung.

Sollte der Schuldner nicht zahlen, weil er beispielsweise zahlungsunfähig ist, haben Sie mit den folgenden Kosten zu rechnen:

  • die Einholung einer Auskunft aus dem Melderegister berechnen wir mit 15,00 € pro Anfrage.
  • Die Anfrage bei dem jeweiligen Schuldnerverzeichnis ist für Sie kostenfrei.
  • Für das erste anwaltliche Mahnschreiben, gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung fallen die gesetzlichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an.
  • Im Klageverfahren fallen die üblichen gesetzlichen Kosten nach dem GKG und dem RVG an.
  • Bei einer Vollstreckungsmaßnahme kommen weitere Gebühren für den Gerichtsvollzieher hinzu, die sich nach dem GvKostG berechnen.
  • Bei Teilzahlungen Ihres Schuldners erfolgt eine Anrechnung der Leistung nach § 366 BGB.
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