Der Codex der Kanzlei
Recht und Gesetz leiten unser Tun: Wir fühlen uns den hohen ethischen, moralischen und rechtlichen Prinzipien unseres Berufsstandes verpflichtet. Unser Umgang untereinander wie auch mit Dritten zeugt von Wertschätzung und Respekt.
Unsere Mandanten stehen für uns an erster Stelle. Unser Streben gilt der Erfüllung der Ziele und Anforderungen unserer Mandanten. Hierzu gehört der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und unsere Mandanten durch dauerhaft hervorragende Arbeit zu überzeugen.
Unabhängigkeit
§ 1 BRAO beschreibt den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“. Wir verstehen dies als Verpflichtung, unsere Kanzlei unabhängig von Dritten zu halten. Dies stellen wir auch durch unsere Mandantenstruktur sicher, welche durch eine Vielzahl von Auftraggebern das Risiko einer wirtschaftlichen Abhängigkeit minimiert.
Verschwiegenheit
Gemäß § 43a II BRAO ist ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies zusammen mit der Unabhängigkeit und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gehört zu den Grundwerten der anwaltlichen Berufspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist. Ein Verstoß hiergegen ist unter Geld- oder Freiheitsstrafe gestellt. Hierdurch wird das Vertrauen des Mandanten in seinen Rechtsanwalt geschützt. Verschwiegenheit beachten wir jedoch auch dort, wo andere es – beispielsweise zum Zwecke des Marketings – nicht mehr so eng nehmen. Diskretion ist für uns daher selbstverständlich.
Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
§ 43a IV BRAO verbietet es Rechtsanwälten, widerstreitende Interessen zu vertreten. Rechtsanwälte dürfen daher nur unter sehr strengen Voraussetzungen Mandate gegen natürliche oder juristische Personen annehmen, die sie selbst oder ihre Kanzlei bereits in anderen Sachen vertreten. Wir lassen diesbezüglich keinerlei Gewissenskonflikte entstehen. Wir treten nicht gegen Mandanten auf, die wir in anderen Angelegenheiten beraten.